Für die Besetzung der Staatsrät*innen gilt unser Frauen*-Statut nicht, deshalb sollten wir die Senator*innen bitten, sich trotzdem aus Überzeugung daran zu halten. Wenn wir sehen, dass wir zuletzt nur noch männliche Staatsräte hatten, ist die Situation umso dringlicher.
Wir sollten die 5 Staatsrät*innen an sich mindestquotieren (also mindestens 3 Frauen) und nicht nur in Kombination mit den Senator*innen. Da nämlich laut Landesvorstands-Vorschlag zwei von drei Senator*innen Frauen* sein werden, bedeutet das, dass auch 2 weibliche* Staatsrätinnen* ausreichen würden. Damit sollten wir Grüne uns allerdings in einem Antrag, der eine Bitte formuliert, nicht begnügen. Denn die „Mathematik der Posten“ zeigt Folgendes:
Aktuell sind 9/16 Abgeordneten der Bürger*innenschaftsfraktion weiblich.
Wenn Maike und Anja in den Senat gewählt werden, ziehen aber zwei Männer als Abgeordnete nach, somit sind nur noch 7/16 Abgeordneten weiblich*, also weniger als die Hälfte. Nehmen wir die Fraktion und die Senator*innen zusammen, kommen wir auf 9/19 weibliche* „Spitzenpolitiker*innen“, immer noch weniger als die Hälfte.
Dazu kommen noch 5 Staatsrät*innen. Wenn darunter mindestens drei Frauen* wären, hätten wir also – betrachten wir unser gesamtes „Spitzenpersonal“ – die Mindestquotierung 12/24 weibliche* Personen gerade so eingehalten.
Für uns Grüne gilt der Anspruch: Mindestens die Hälfte der Macht den Frauen* – dahinter sollten wir nicht zurück.